Verstoß gegen das Gebot produktneutraler Ausschreibung.

Vergaberechts-Report 1/2018

Ein Verstoß gegen das in § 7 Abs. 2 VOB/A geregelte Gebot produktneutraler Ausschreibung kann auch dadurch vorliegen, dass die Gesamtschau der einzelnen Leistungspositionen nur von einem bestimmten Produkt zu erfüllen sind, so dass hieraus auf eine produktspezifische Ausschreibung zu schließen ist. Dies hat die Vergabekammer Westfalen mit Beschluss vom 26. 10. 2017 – Az.: 1/21/17 – Vergaberechts-Report 2018, Seite 2, festgestellt.
 
 

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