HOAI: Getrennte Abrechnung nicht fest miteinander verbundener Bauteile.
Planerrechts-Report 12/2017
Sind bauliche Anlagen nicht fest miteinander verbunden, sondern beispielsweise durch eine Trennfuge voneinander abgegrenzt, sind sie nach den Bestimmungen der HOAI auch getrennt abzurechnen. Dies ist einem Urteil des OLG München – Az.: 9 U 3471/09 – zu entnehmen, das im Planerrechts-Report 2017 auf Seite 47 näher erläutert wird.
