Eine vom Auftraggeber geforderte Referenzleistung muss nicht identisch sein.
Vergaberechts-Report 11/2017
Eine Leistung ist i. S. von § 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A vergleichbar, wenn sie im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweist. Dagegen ist es nicht erforderlich, dass sie „gleich“ oder identisch ist. Dies ergibt sich aus einem Beschluss der Vergabekammer Sachsen vom 09. 05. 2017, näher dargestellt und erläutert im Vergaberechts-Report 2017, Seite 41.
