Mangelrüge wegen planungsbedingtem Ausführungsfehler setzt fehlerfreie Planungsunterlage voraus.

Planerrechts-Report 10/2017

Tritt ein Baumangel aufgrund der Umsetzung einer vom Auftraggeber vorgelegten mangelhaften Planung ein, ist der Auftragnehmer erst dann zur Nachbesserung verpflichtet, wenn ihm der Auftraggeber zuvor eine mangelfreie Planung vorlegt. Dies hat das OLG München – Az.: 9 U 1430/16 Bau – mit Urteil vom 20. 12. 2016 entschieden. Näheres hierzu ist im Planerrechts-Report 2017 auf Seite 37 dargestellt.
 
 

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