Wann ist beim VOB-Vertrag ein überhöhter Einheitspreis nichtig?
Baurechts-Report 6/2013
Steht die nach § 2 Abs. 3 oder Abs. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen in einem wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zu Grunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein. Ein solches auffälliges Missverhältnis bestimmt sich danach, ob der über das Übliche hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen, als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme die Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers schafft.
Näheres hierzu ist einer Besprechung eines BGH-Urteils im Baurechts-Report 6/2013 auf Seite 21 zu entnehmen.
