Keine Wertung bei verspätetem Angebots-Zugang aufgrund einer Autopanne des beauftragten Kurierdienstes.

Vergaberechts-Report 10/2017

Ein verspätet zugegangenes Angebot ist auch dann von der Wertung auszuschließen, wenn die Verspätung auf eine Autopanne des beauftragten Kurierdienstes zurückzuführen ist. Die zweite Vergabekammer des Bundes hat hierzu am 15. 08. 2017 – Az.: VK 2-84/17- (Vergaberechts-Report 2017, Seite 37) entschieden, dass eine solche Verspätung in der Regel nicht durch höhere Gewalt verursacht ist, da der Bieter bei der Zustellung seines Angebots einen Sicherheitspuffer einplanen müsse, damit die Zustellung auch bei solchen Vorfällen sichergestellt sei. 
 
 

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