Mangelhafte Leistung trotz Einhaltung der Regeln der Technik.

Baurechts-Report 10/2017

 

Auch wenn eine Leistung den anerkannten Regeln der Technik entspricht kann sie mangelhaft sein, wenn sie trotzdem nicht die zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Hierauf hat der BGH in einem Urteil vom 31. 08. 2017 verwiesen, das im Baurechts-Report 2017 auf Seite 38 näher erläutert wird.
 

 

Baurechts-Report bestellen

Zurück