Hinweise zur Ausschreibung von Architektenwettbewerben.
Planerrechts-Report 9/2017
Ergibt sich schon aus den Ausschreibungsunterlagen eines Architektenwettbewerbs, dass die Auswahlkriterien zu allgemein gehalten und nicht ausreichend voneinander abgegrenzt sind, kann ein Bewerber das nur vor dem Einreichen und nicht mehr nach Abgabe seiner Bewerbung rügen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Vergabesenats des OLG München vom 21. 07. 2017, Az.: Verg 3/17, näher erläutert im Vergaberechts-Report 2017 auf Seite 35.
