Bei einer Planervergabe ist der Wissensvorsprung von Projektanten auszugleichen.
Vergaberechts-Report 5/2017
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Wissensvorsprung eines schon mit der Planung beauftragten Unternehmens gegenüber anderen Bietern durch ausreichende Zeit und durch Zurverfügungstellung von Informationen auszugleichen. Dies hat die Vergabekammer Lüneburg am 27. 01. 2017 – Az.: VK 49/2016 – entschieden. Näheres hierzu im Vergaberechts-Report 2017, S. 18.
