Angebotsausschluss wegen ungewöhnlich niedrigem Preis.

Planerrechts-Report 5/2017

Angebote mit einem ungewöhlich niedrigem Preis müssen nach VOB/A aufgeklärt und ggf. ausgeschlossen werden. Zu einer sachgerechten Aufklärung reicht nach einem Beschluss der Vergabekammer Thüringen vom 08. 03. 2016 allerdings nicht, lediglich eine pauschale Aufforderung an den Bieter zur Vorlage seiner Kalkulation zu richten. Näheres hierzu wird im Planerrechts-Report 2017, auf Seite 18 dargestellt.

 

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