Klauseln zur Gewährleistungssicherheit können unwirksam sein.

Baurechts-Report 5/2017

Eine Klausel in den AGB des Auftraggebers, die eine 5%-ige Gewährleistungssicherheit durch Bareinbehalt festlegt, ist nur wirksam, wenn sie eine faire Möglichkeit der Ablösung des Bareinbehalts vorsieht. Das hat der BGH am 30. 03. 2017 (Baurechts-Report 2017, S. 17) entschieden.

 

 

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