Klauseln zur Gewährleistungssicherheit können unwirksam sein.
Baurechts-Report 5/2017
Eine Klausel in den AGB des Auftraggebers, die eine 5%-ige Gewährleistungssicherheit durch Bareinbehalt festlegt, ist nur wirksam, wenn sie eine faire Möglichkeit der Ablösung des Bareinbehalts vorsieht. Das hat der BGH am 30. 03. 2017 (Baurechts-Report 2017, S. 17) entschieden.
