Eine Frist zur Nacherfüllung kann entbehrlich sein

Baurechts-Report 2/2012

Wählt der Unternehmer eine Nachbesserungsmethode, die zu größeren Schäden an der Bauleistung als erforderlich führt, ist der Schadensersatz des Auftraggebers nicht davon abhängig, dass er dem Auftragnehmer zuvor eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
Näheres hierzu kann einem Urteil des BGH vom 08.12.2011 entnommen werden, das im Baurechts-Report 2/2012 besprochen worden ist.

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