Bei verzögerter Vergabe kann sich die Bindefrist eines Bieters auch stillschweigend verlängern.
Planerrechts-Report 4/2017
Verzögert sich die Vergabe aufgrund eines Nachprüfungsantrags, kann der Zuschlag auch auf das Angebot eines Bieters erteilt werden, dessen Bindefrist bereits abgelaufen ist, ohne dass er sie vor Ablauf ausdrücklich verlängert hat. Das ist nach einem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 08. 02. 2017 zumindest dann möglich, wenn der Bieter nachträglich kundtut, dass er weiter an seinem Angebot festhält. (Siehe hierzu Vergaberechts-Report 2017, Seite 14.)
