Wichtige Neuregelungen zur Arbeitnehmerüberlassung.

Planerrechts-Report 3/2017

Ab dem 01. April 2017 müssen auch Planer eine Reihe wichtiger Neuregelungen aufgrund des geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§§ 1, 8 AÜG) beachten:

Danach ist die Höchstverleihdauer auf 18 Monate begrenzt, Ketten-, Zwischen- und Weiterverleih ist verboten, die Arbeitnehmerüberlassung muss ausdrücklich gekennzeichnet sein und der „equal-pay“ Grundsatz wird verstärkt.

Näheres hierzu kann dem Planerrechts-Report 2017 auf Seite 12 entnommen werden.

 

Planerrechts-Report bestellen

Zurück