Konsequenzen eines Verstoßes gegen das Gebot produktneutraler Ausschreibung.
Vergaberechts-Report 1/2017
Zwar sind Auftraggeber nach § 7 EU Abs. 2 VOB/A dazu verpflichtet, produktneutral auszuschreiben. Verstößt jedoch ein Auftraggeber gegen dieses Gebot, und gibt ein Bieter ein entsprechendes Angebot ab, muss sich der Auftraggeber an seiner fehlerhaften Ausschreibung festhalten lassen. Er darf dann Angebote anderer Bieter mit niedrigeren Leistungsparametern nicht akzeptieren (Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 23. 11. 2016, Vergaberechts-Report 2017, Seite 3).
