VOB/A: Keine negativen Folgen für den Auftragnehmer bei unterlassener Ortsbesichtigung.
Baurechts-Report 1/2017
Nach zwei im Baurechts-Report 2017 auf den Seiten 1 ff. besprochenen Urteilen kann ein Bieter zwar nur dann aus der Fehlerhaftigkeit einer auf Grundlage der VOB/A durchgeführten Ausschreibung einen Mehrvergütungsanspruch herleiten, wenn er den Fehler bei der Bearbeitung des Angebots auch bei zumutbarer Prüfung nicht hätte erkennen können. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass dies wiederum nicht gilt, wenn der Fehler nur bei einer Ortsbesichtigung, nicht jedoch aus dem Ausschreibungstext selbst erkennbar war.
