Vorsätzlich falsche Erklärungen eines Subunternehmers führen zum Angebotsausschluss.

Vergaberechts-Report 12/2016

Gibt der Hauptunternehmer im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A vorsätzlich falsche Angaben seines Subunternehmers zu dessen Eignung im Rahmen seines Angebots an den Auftraggeber weiter, führt dies zum Angebots-Ausschluss. Eine solche Erklärung des Subunternehmers ist genau so zu behandeln, als wenn sie der Hauptunternehmer selbst abgegeben hätte (OLG Frankfurt vom 11. 10. 2016, Vergaberechts-Report 2016, Seite 45).


 

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