Wie verjährte Honorar-Abschlagsrechnungen noch durchgesetzt werden können.
Planerrechts-Report 12/2016
Honorarforderungen, die im Wege von Abschlagsrechnungen geltend gemacht worden sind, können trotz selbständiger Verjährung noch wirksam in die Schlussrechnung aufgenommen werden, wenn der Anspruch auf Schlusszahlung noch nicht verjährt ist. Auf diese Weise kann der Anspruch auf Abschlagszahlung weiter durchgesetzt werden (OLG Köln – Az.: 7 U 60/13, Planerrechts-Report 2016, Seite 46).
