Unzureichende Referenzen können nicht nachträglich ergänzt werden.

Vergaberechts-Report 11/2016

Hält der Auftraggeber im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A die vom Bieter vorgelegten Referenzen für unzureichend, weil die Referenzobjekte nicht mit der ausgeschriebenen Bauleistung vergleichbar sind, ist der Auftraggeber nicht dazu berechtigt, „bessere“ Referenzen nachzufordern. Dies hat die Vergabekammer Sachsen (Az.: 1/SVK/015-16; Vergaberechts-Report 2016, Seite 41) mit Beschluss vom 23. 08. 2016 entschieden.


 

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