Die regelmäßige Tätigkeit für einen Bauträger kann eine Mindestsatzunterschreitung rechtfertigen.
Planerrechts-Report 11/2016
Das OLG Düsseldorf hat in einem Urteil vom 14. 07. 2016 (Az.: 5 U 73/14) entschieden, dass eine Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI dann gerechtfertigt sein kann, wenn enge Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder persönlicher Art zwischen einem Planer und seinem Auftraggeber vorliegen. Nähere Einzelheiten zu diesem interessanten Urteil sind im Planerrechts-Report 2016 auf Seite 41 dargestellt.
