Wie der neue Preis bei vereinbarter Vertragsänderung ermittelt wird.

Baurechts-Report 11/2016

Im Rahmen eines VOB-Vertrages sind bei einer vereinbarten Vertragsänderung nur dann die Preisermittlungsgrundlagen (§ 2 Abs. 5 VOB/B) des ursprünglichen Vertrages heranzuziehen, wenn hierzu im Wege der Vertragsauslegung ein übereinstimmender Wille beider Vertragspartner festzustellen ist. Näheres hierzu ist einem Urteil des OLG Koblenz vom 10. 02. 2016, Az.: 5 U 1055/15 (Baurechts-Report 2016, Seite 42) zu entnehmen.

 

 

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