VOB/A: Ergänzungen zum LV müssen keinen Ausschlussgrund darstellen.

Vergaberechts-Report 10/2016

Während eine auch nur geringe Abweichung vom Leistungsverzeichnis zwingend zum Ausschluss eines Angebots von der Wertung führt (siehe hierzu Vergaberechts-Report 2016, Seite 38), führen zusätzliche Angaben eines Bieters nicht zum Ausschluss, wenn sie nicht von den Vorgaben des LV abweichen und das LV vom Bieter in seinem Angebot als verbindlich anerkannt worden ist (Vergabekammer Sachsen-Anhalt vom 23. 06. 2016, siehe hierzu Vergaberechts-Report 2016, Seite 37).


 

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