Ein ausführendes Bauunternehmen kann Planungsleistungen nicht nach HOAI abrechnen.

Planerrechts-Report 10/2016

Das OLG Köln (Az.: 11 U 100/11) hat entschieden, dass die Höchst- und Mindestsätze der HOAI nicht von einem Bauunternehmen angewendet werden können, das neben einer Bauleistung zusätzlich Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringt. Näheres hierzu wird im Planerrechts-Report 2016 auf Seite 37 erläutert.

 

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