Ein ausführendes Bauunternehmen kann Planungsleistungen nicht nach HOAI abrechnen.
Planerrechts-Report 10/2016
Das OLG Köln (Az.: 11 U 100/11) hat entschieden, dass die Höchst- und Mindestsätze der HOAI nicht von einem Bauunternehmen angewendet werden können, das neben einer Bauleistung zusätzlich Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringt. Näheres hierzu wird im Planerrechts-Report 2016 auf Seite 37 erläutert.
