Unzulässige Teilkündigung nach VOB
Baurechts-Report 4/2012
Erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Vertrags wegen Verzugs, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann der Auftragnehmer seinerseits den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen.
Näheres hierzu ergibt sich aus einem Urteil des BGH, das im Baurechts-Report 4/2012 auf Seite 13 besprochen worden ist.
