Unzulässige Teilkündigung nach VOB

Baurechts-Report 4/2012

Erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Vertrags wegen Verzugs, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann der Auftragnehmer seinerseits den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen.
Näheres hierzu ergibt sich aus einem Urteil des BGH, das im Baurechts-Report 4/2012 auf Seite 13 besprochen worden ist.

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