Unzulässige Nachforderung fehlender Unterlagen nach Ablauf der Vorlagefrist.

Vergaberechts-Report 8/2016

Werden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der in der Ausschreibung festgelegten Frist von einem Bieter vorgelegt, ist das Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen. Dem Auftraggeber steht kein Ermessen zu, die Frist zu verlängern. Siehe hierzu Vergabekammer Nordbayern vom 29. 06. 2016 mit Erläuterungen im Vergaberechts-Report 2016 auf Seite 30.

 

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