Kündigungsrecht des Auftraggebers bei Baukostenüberschreitungen.
Planerrechts-Report 7/2016
Liegt die Überschreitung einer vereinbarten Baukostenobergrenze vor, ohne dass eine Möglichkeit zur Abhilfe besteht, kann der Auftraggeber nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ohne dass er den Planer zuvor zur Nacherfüllung auffordern muss. Hierzu enthält der Planerrechts-Report 7/2016 interessante Erläuterungen.
