Mehrkostenanspruch des Auftragnehmers bei verzögerter Zuschlagserteilung

Baurechts-Report 5/2012

Kommt es aufgrund des Einspruchs eines Mitbieters zur Verzögerung des Zuschlags, kann der Auftragnehmer die Mehrkosten für einen neu zu beauftragenden Subunternehmer verlangen, wenn sich durch die verzögerte Vergabe die vereinbarte Bauzeit verändert hat und wenn die Mehrkosten für Nachunternehmerleistungen ursächlich auf die Verschiebung der Bauzeit zurückzuführen sind.
Näheres zu diesem Thema ist einer Besprechung des BGH-Urteils vom 08.03.2012 im Baurechts-Report 5/2012 auf Seite 17 zu entnehmen.

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