Kriterien der Wertung bei Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes.

Vergaberechts-Report 4/2016

Benennt der Auftraggeber in der Ausschreibung von Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes keine besonderen Zuschlagskriterien, spielt der Preis im Rahmen der Prüfung des wirtschaftslichsten Angebots die maßgebliche Rolle. Nach einem Beschluss der Vergabekammer Sachsen-Anhalt vom 15. 01. 2016 folgt dies aus den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Bieter. Weitere Erläuterungen hierzu sind dem Vergaberechts-Report 2016 auf Seite 14 zu entnehmen.

 

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