Eine Vereinbarung, dass ein Teil des Planerhonorars „schwarz“ bezahlt wird, führt zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.

Planerrechts-Report 3/2016

Unabhängig davon, ob eine Schwarzgeldabrede schon bei Vertragsabschluss, oder erst später – oder ob sie sich auf den ganzen Vertrag oder nur einen Teil davon bezieht –, Schwarzgeldabreden führen zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages mit fatalen Folgen für beide Vertragspartner. Dies hat der BGH mit Urteil vom 14. 01. 2016 entschieden (siehe hierzu Planerrechts-Report 2016, Seite 10).

 

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