Unvollständige Benennung von Subunternehmern kann nicht nachgereicht werden.
Vergaberechts-Report 3/2016
Die Vergabestelle kann verlangen, dass Bieter innerhalb der Angebotsfrist die einzelnen Subunternehmer benennen – und entsprechende Verpflichtungserklärungen vorlegen – die sie bei der Ausführung bestimmter Positionen einsetzen wollen.
Diese Erklärungen können nicht nachgereicht werden, ihr Fehlen führt zum Ausschluss von der Wertung. Näheres hierzu ergibt sich aus einem Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 09. 12. 2015. (Vergaberechts-Report 2016, Seite 9).
