Neue Schwellenwerte ab 01. Januar 2016.

Vergaberechts-Report 12/2015

Die EU hat mit Wirkung zum 01. Januar 2016 die für die EU-Vergabe maßgeblichen Schwellenwerte neu festgesetzt. Sie betragen für Bauaufträge 5,225 Mio Euro und für Dienst- und Lieferverträge 209.000 Euro. Einzelheiten zu den Schwellenwerten weiterer Vertragsarten finden Sie im neuen Vergaberechts-Report 2015 auf Seite 48.

 

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