Kein automatischer Ausschluss von der Wertung bei widersprüchlichen Bieterangaben.
Vergaberechts-Report 11/2015
Die VOB/A kennt bei widersprüchlichen Bieterangaben keinen ausdrücklichen Ausschluss von der Wertung. Deshalb muss der öffentliche Auftraggeber vor einem solchen Ausschluss eine eindeutige Aufklärung gegenüber dem betroffenen Bieter durchführen, da sich hieraus eine Auflösung des Widerspruchs ergeben kann. Nähere Ausführungen hierzu sind einem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21. 10. 2015 zu entnehmen, der im Vergaberechts-Report 2015 auf Seite 43 erläutert wird.
