Besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlung wenn noch keine Vergütungsvereinbarung vorliegt?

Baurechts-Report 7/2012

Der Auftraggeber ist auch dann dazu berechtigt, Abschlagszahlungen für eine vom Auftraggeber geforderte zusätzliche Leistung unter der Voraussetzung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B zu verlangen, wenn noch keine Einigung über die Höhe der Vergütung stattgefunden hat.
Näheres kann dem Baurechts-Reports 7/2012 entnommen werden, in der ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs erläutert wird.

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