Planer müssen nicht auf die Verjährung von Ansprüche der Handwerkern hinweisen
Planerrechts-Report 10/2015
Zwar sind Planer sogenannte Sachwalter des Auftraggebers. Trotzdem vertritt das Landgericht Braunschweig mit Urteil vom 19.05.2015 die Auffassung, dass Planer nach § 15 Abs. 2 HOAI nur Leistungen des technischen Sachverstandes schulden, sodass sie den Auftraggeber nicht über den Ablauf von Verjährungsfristen gegenüber Handwerkern unterrichten müssen.
Näheres zu diesem nicht unumstrittenen Urteil ist im Planerrechts-Report 2015 auf Seite 39 nachzulesen.
