VOB-Vertrag: Teilkündigung nur bei abgeschlossenen Leistungsteilen

Baurechts-Report 10/2015

Nach VOB/B ist es zwar zulässig, auch nur einen Teil der Leistung zu kündigen, wenn der Auftragnehmer während der Ausführung einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt. Allerdings muss es sich hierbei um einen "in sich abgeschlossene" Leistungsteil handeln. Wann dies der Fall ist, hat das OLG Koblenz näher in einem vom BGH nicht beanstandeten Urteil dargestellt, das im Baurechts-Report vom Oktober 2015 auf Seite 37 f. näher erläutert wird.

 

 

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