Wann ein Bieter bei einem Teilnahmewettbewerb Anspruch auf Vergütung hat.

Planerrechts-Report 9/2015

Im Gegensatz zu einem Planungswettbewerb, können Bieter, die sich an einem Teilnahmewettbewerb beteiligen für ihre Lösungsvorschläge Anspruch auf Vergütung nach den Honorarbestimmungen der HOAI haben. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Anspruch besteht, ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG München vom Juni 2015, die im Planerrechts-Report 2015 auf Seite 34 f. im Einzelnen erläutert wird.

 

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