Grundsätzlich keine Hinweispflicht des Auftragnehmers wegen unwirtschaftlicher Planung
Baurechts-Report 8/2015
Wenn im Bauvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber vorgelegte Planung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen hat, besteht eine solche Verpflichtung weder aus § 4 Abs. 3 VOB/B, noch aus dem Gesichtspunkt allgemeiner Fürsorgepflicht. Dies ergibt sich aus einem Urteil des OLG Dresden vom 23. 06. 2015, das im Baurechts-Report 2015 auf Seite 32 näher erläutert wird.
