Grundsätzlich keine Hinweispflicht des Auftragnehmers wegen unwirtschaftlicher Planung

Baurechts-Report 8/2015

Wenn im Bauvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, dass der Auftragnehmer die vom Auftraggeber vorgelegte Planung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen hat, besteht eine solche Verpflichtung weder aus § 4 Abs. 3 VOB/B, noch aus dem Gesichtspunkt allgemeiner Fürsorgepflicht. Dies ergibt sich aus einem Urteil des OLG Dresden vom 23. 06. 2015, das im Baurechts-Report 2015 auf Seite 32 näher erläutert wird.




 

 

 

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