Schadensberechnung bei Kostenlimit-Überschreitung

Planerrechts-Report 7/2015

Ein Planer hat seinem Auftraggeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der bei einer Überschreitung des vereinbarten Kostenlimits entsteht. Zur Ermittlung des durch die Überschreitung entstandenen Schadens ist es notwendig, die Vermögenslage des Auftraggebers mit und ohne Pflichtverletzung des Architekten gegenüberzustellen.
Einzelheiten hierzu sind anhand einer Entscheidung des BGH vom 21. 05. 2015 im Planerrechts-Report 2015 auf Seite 28 näher dargestellt.

 

 

 

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