Die fatalen Auswirkungen der Schwarzarbeit

Baurechts-Report 7/2015

Die Vereinbarung von Bauleistungen mit der Absprache, dass weder Rechnung gestellt, noch Umsatzsteuer abgeführt wird, stellt einen Verstoß gegen das gesetzliche Verbot der Schwarzarbeit (§ 134 BGB) dar. Ein solcher Vertrag ist nichtig und führt dazu, dass der Auftraggeber die von ihm geleistete Vergütung nicht zurückverlangen kann, wenn er nach der Zahlung Mängel feststellt.
Näheres hierzu ist einem Urteil des BGH - Az.: VII ZR 216/14 - zu entnehmen, das im Baurechts-Report 2015 auf Seite 25 f. näher erläutert wird.


 

 

 

Baurechts-Report bestellen

Zurück