Wie "Newcomer" bei der Vergabe Öffentlicher Aufträge zu behandeln sind

Vergaberechts-Report 6/2015

Auch "Newcomer" müssen im Rahmen einer Beteiligung an Öffentlichen Ausschreibungen ihre Fachkunde, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Zuverlässigkeit gegenüber der ausschreibenden Stelle nachweisen.
Wie dies im Einzelnen zu handhaben ist, kann dem Vergaberechts-Report 2015 auf Seite 23 f. entnommen werden, in dem eine entsprechende Entscheidung der Vergabekammer-Nordbayern näher dargestellt wird.

 

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