Honorarberechnung bei verbundenen Baukörpern
Planerrechts-Report 5/2015
Nach § 2 Nr. 1 HOAI sind die Honorarberechnungsvorschriften jeweils auf ein Objekt anzuwenden. Deshalb fragt es sich, ob miteinander verbundene Baukörper ein oder mehrere Baukörper darstellen. Nach einem Urteil des OLG Köln – Az.: 24 U 15/10 – ist das danach zu entscheiden, ob die einzelnen Baukörper nach funktionalen und technischen Kriterien eine Einheit bedeuten oder ob bei ihnen eine konstruktive Selbständigkeit anzunehmen ist.
Einzelheiten zu diesem interessanten Urteil sind in der Mai-Ausgabe des Planerrechts-Reports dargestellt.
