Wann ein Bieter wegen früheren Fehlverhaltens von der Wertung ausgeschlossen werden kann
Vergaberechts-Report 4/2015
Nach derzeitiger Rechtslage kann ein Auftraggeber im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A einen Bieter aufgrund von Mängeln, die bei einer früheren Vergabe aufgetreten sind, von der Wertung ausgeschließen. Dies setzt allerings voraus, dass tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt, das auf mangelnde Zuverlässigkeit oder mangelnde technische Leistungsfähigkeit schließen lässt.
Näheres ergibt sich aus einem Beschluss des Vergabesenats des OLG Koblenz, der im Vergaberechts-Report 2015 auf Seite 15 f. erläutert wird.
