Muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber seine Kalkulation zur Verfügung stellen, wenn dieser das zur neuen Preisberechnung verlangt?

Baurechts-Report 9/2012

Verlangt der Auftraggeber bei einer Mengenmehrung einer LV-Position von über 10% eine Preisreduzierung, ist der Auftragnehmer grundsätzlich dazu verpflichtet, ihm seine Kalkulation zur Verfügung zu stellen. Weigert er sich, macht er sich schadensersatzpflichtig.
Näheres hierzu wird im Baurechts-Reports 9/2012 erläutert.

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