Auch der gekündigte Auftragnehmer hat ein Recht auf Mängelbeseitigung

Baurechts-Report 4/2015

Eine Kündigung nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B führt grundsätzlich nicht zum Verlust des Rechts auf Nachbesserung einer mangelhaften Leistung. Dies gilt allerdings nicht für solche Mängel, auf die der Auftraggeber seine Kündigung ausdrücklich gestützt hat. Das OLG Stuttgart hat dies mit Urteil vom 03.03.2015 entschieden.
Näheres hierzu ist im Baurechts-Report 2015 auf Seite 14 dargestellt.

 

 

 

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