Der Auftraggeber kann eine geprüfte Schlussrechnung später weiter kürzen
Baurechts-Report 3/2015
Nach Übergabe einer vom Auftraggeber geprüften Schlussrechnung an den Auftragnehmer, bei der der Auftraggeber einzelne Positionen gekürzt hat, ist der Auftraggeber nicht daran gehindert, später noch weitere Kürzungen vorzunehmen. Auch für die gekürzten Positionen gibt der Auftraggeber kein Anerkenntnis ab. Dies hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 04. 11. 2014 entschieden.
Näheres hierzu ist auf Seite 9 des Baurechts-Reports 2015 nachzulesen.
