Was der Planer beachten muss, wenn sein Auftraggeber Fördermittel in Anspruch nimmt

Planerrechts-Report 2/2015

Ein Planer hat generell die Zielvorgaben seines Auftraggebers auf dessen wirtschaftliche Möglichkeiten abzustimmen, um eine mangelfreie Planung zu erreichen. Dies gilt vor allem dann, wenn ihm bekannt ist, dass der Auftraggeber für die Verwirklichung des Projekts auf Fördermittel angewiesen ist. Hierzu hat das OLG Brandenburg am 14.01.2015 ein Urteil erlassen, das sich mit dieser Problematik beschäftigt.
Nähere Erläuterungen hierzu sind dem Planerrechts-Report 2015 auf Seite 8 zu entnehmen.

 

 

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