Wie Behinderungsmehrkosten richtig errechnet werden
Baurechts-Report 2/2015
Macht der Auftragnehmer Mehrkostenansprüche wegen von ihm nicht zu vertretender Bauzeitverzögerung geltend, ist er dazu verpflichtet, den vorgesehenen Bauablauf konkret und umfassend darzustellen. Dieser Darstellung muss er dann dem tatsächlichen Bauablauf gegenüberstellen und dabei auch etwaige Maßnahmen berücksichtigen, mit denen Verzögerungen ausgeglichen werden konnten.
Näheres zu diesem Thema lässt sich einem Urteil des OLG Köln entnehmen, das im Baurechts-Report 2015 auf Seite 5 näher erläutert wird.
