Eckpunkte einer Vergaberechtsreform beschlossen

Vergaberechts-Report 1/2015

Das Bundeskabinett hat am 07.01.2015 die Eckpunkte einer Reform des deutschen Vergaberechts beschlossen. Hierdurch sollen insbesondere die Bereiche der nachhaltigen Beschaffung, der Eignungsprüfung, der Tariftreue, des Mindestlohns und der Mittelstandsfreundlichkeit geregelt werden. Die Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens soll bis zum 18.04.2016 abgeschlossen sein.
Siehe hierzu auch Vergaberechts-Report 2015 auf Seite 4.

 

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