VOB/A: Mehrkostenanspruch des Auftragnehmers bei verzögertem Zuschlag

Baurechts-Report 10/2012

Enthält ein Zuschlagsschreiben nach VOB/A aufgrund einvernehmlicher Verlängerung der Zuschlagsfrist eine neue Bauzeit, kann der Vertrag nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Vergütung wegen etwa durch die Verzögerung entstehender Mehrkosten anzupassen ist. Dies gilt zumindest dann, wenn der Auftraggeber klar und eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er den Vertrag nur mit den von ihm festgelegten geänderten Fristen abschließen will.

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