Honorarvereinbarungen dürfen auch in Ausnahmefällen die Mindesthonorarsätze der HOAI nicht unterschreiten

Planerrechts-Report 1/2015

Auch wenn aufgrund gestiegener Baukosten ein Planer dem Auftraggeber mit einem Pauschalhonorar preislich "entgegenkommt", ist eine solche Vereinbarung nur dann wirksam, wenn dabei die Mindesthonorarsätze der HOAI nicht unterschritten werden. Dies hat das OLG Stuttgart - Az.: 10 U 70/14 - kürzlich entschieden.
Näheres hierzu wird im Planerrechts-Report 2015 auf Seite 1 näher dargestellt.

 

 

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